Mitgestaltung und Verantwortung in der Gemeinde

Die Aufgaben des Kirchengemeinderates sind sehr vielfältig. Sie werden in der Verfassung und in den Gesetzen der Nordkirche geregelt.

Der Kirchengemeinderat

  • verantwortet Gemeindeaktivitäten und sorgt für die Durchführung des Gottesdienstes,

  • berät die Konzeption von Gemeindeangeboten für Kinder, Jugendliche und Konfirmanden,
    für Senioren und für die Kirchenmusik und Bildung,

  • kümmert sich um diakonische Arbeitsbereiche,

  • fördert die kulturellen, sozialen und ökumenischen Beziehungen der Kirchengemeinde vor Ort,

  • verwaltet die kirchlichen Gebäude und Grundstücke und entscheidet über deren Nutzung,

  • wirkt bei der Besetzung von Pfarr- und anderen Stellen in der Gemeinde mit und trägt die Personalverantwortung,

  • ist verantwortlich für die Verwaltung der Finanzen

  • und vertritt die Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit.

Unser Kirchengemeinderat

  • Annett Barkhahn

  • Torsten Bockholdt

  • Dirk Brinckmann

  • Gisela Hoffmann

  • Harry-Kurt Nast

  • Andrea Passehl

  • Torsten Peters

  • Hans Winter

Die Einführung erfolgte im Gottesdienst am 15. Januar in der Kirche Goldberg.

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